WÄRMESCHUTZ, ENERGIEEINSPARUNG

Leistungen für Wärmeschutz beziehen sich darauf thermische Einflüsse und deren Wirkung auf Menschen, Tiere und den Baukörper selbst zu erfassen, und nach Art der Nutzung auf zulässige bzw. wirtschaftliche Werte zu begrenzen.

  • Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV bzw. GEG (Bauvorlage).
    Eine Nachweisberechtigung für bautechnische Nachweise zum Schall- und Wärmeschutz gemäß § 59 HBO liegt vor, so dass eine gesonderte Prüfung der Nachweise entbehrlich ist.
  • Erstellung von Nachweisen gemäß dem Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP)
  • Erstellung von Nachweisen für KFW-Förderprogramme.
  • Ausstellung von Energieausweisen.
  • Dimensionierungen zum wirtschaftlichen Wärmeschutz (Wirtschaftlichkeitsberechnungen).
  • Sommerlicher Wärmeschutz; thermische Gebäudedimensionierung zur Sicherstellung behaglicher Raumklimate im Sommer; Problemkreis: Bauart - Sonnenschutz - interne Lasten -  natürliche Lüftung).
  • Erstellung von Nachweisen zum sommerlichen Wärmeschutz gemäß DIN 4108.
  • Beratungen und Überprüfungen von konstruktiven Details der Wärmeschutzmaßnahmen, Abstimmungen im Zuge der Ausführungsplanung.
  • Definition von Gewährleistungsvorgaben für die Vergabe und Ausführung.
  • Überwachung, Prüfung und Abnahme von baulichen Maßnahmen zum Wärmeschutz.
  • Überprüfung von Bauteilen auf bauphysikalische Funktionsfähigkeit.
    Bauphysikalische Nachweise gemäß den einschlägigen Normen und Richtlinien.
  • Durchführung von 2- und 3-dimensionalen Wärmebrückenberechungen, Planung von Maßnahmen zur Reduzierung von Wärmebrückeneinflüssen.
  • Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) gemäß EnEV, DIN 4108-7 bzw. EN 13839.
  • Durchführung von Infrarot-Thermografiemessungen.
  • Erstellung von Sanierungskonzepten.
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Erstellung von Bauteilkatalogen.