Exakte Definition der Sollanforderungen; ggfs Diskussion und Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.
Erfassung der Anlagenemissionen.
Ermittlung der Geräusch-Charakteristika (Schall-Leistung, Frequenz, Geräuschdynamik, etc.) der maßgeblichen Anlagen anhand von Herstellerangaben, Planungsunterlagen, vorliegenden Messprotokollen, fachtechnischen Untersuchungen oder durch eigene Messungen an gleichen oder gleichartigen Anlagen.
V.g. gilt entsprechend für sonstige Geräuschquellen wie z.B. Nutzerlärm, den anlagenbezogenen Kfz- bzw. Parkverkehr, etc.
Erfassung der Geräuschvorbelastung hinsichtlich der Ausschöpfung des sonst anzusetzenden Kontigentierungsabzuges bzw. wegen einer evtl. Überdeckung des Anlagengeräusches z.B. durch den bereits vorherrschenden Straßenverkehrslärm.
Berücksichtigung der Abstrahlungs- und Ausbreitungsbedingungen, insbesondere durch den Einfluss von schallreflektierenden, dämmenden und absorbierenden Bauteilen.
Erstellung eines digitalen, 3-dimensionalen Schallausbreitungsmodells.
Überprüfung auf Einhaltung der Sollanforderungen bzw. Ausweisung der notwendigen Schallpegelminderungen.
Planung von notwendigen Schallschutzmaßnahmen durch
- primäre Maßnahmen an den Anlagen selbst, z.B. Drehzahlveränderungen, Maschinenversteifung, Entdröhnung, etc.,
- sekundäre Maßnahmen an den Anlagenkomponenten durch Verwendung von Schalldämpfern, Kapseln, Schallschirmen, etc.
- bauliche Schallschutzmaßnahmen durch den Einsatz geeigneter schalldämmender bzw. schalldämpfender Bauteile
- organisatorische Maßnahmen durch die Wahl eines akustisch günstigeren Aufstellortes bzw. durch die Festlegung spezieller Nutzungszeiten unter Anwendung der maßgeblichen Beurteilungsvorschriften.
Baubegleitende Beratung. Nach der Festlegung eines Schallschutzkonzeptes erfolgt eine baubegleitende Beratung des Planungsteams zu konstruktiven und materialspezifischen Fragen bis zur Ausführungsreife der betroffenen Bauteile.
Mitwirkung bei der Erstellung der Ausschreibung der emittierenden Anlagen selbst bzw. der Bauteile mit Schallschutzanforderungen, insbesondere auch Definitionen von eindeutigen Gewährleistungsbedingungen.
Unterstützung der örtlichen Bauleitung. Als Erfolgskontrolle erfolgt eine informatorische Überprüfung der Grenzwerte bzw. eine schallschutztechnische Abnahme durch örtliche messtechnische Überprüfungen mit der Erstellung eines Schlussberichtes. |