SCHALL-IMMISIONSSCHUTZ

Aufgabe des Schall-Immissionsschutzes ist es die Nachbarschaft gegen Geräuscheinwirkungen von schallemittierenden Anlagen betreffend haus- und betriebstechnische Anlagen, Gewerbe, Sportanlagen, Veranstaltungshallen, Außengastronomie, Freizeitanlagen, Lärm von Freiflächen, objektspezifischem Verkehrslärm, etc. zu schützen bzw. die Erfüllung von Richtwerten gemäß den gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelwerken zu gewährleisten.

Nach Erfordernis bzw. den Vorgaben der Umweltbehörden werden sogen. Schall-Immissionsprognosen erarbeitet, womit nachgewiesen werden kann, dass die geplanten Anlagen die jeweiligen Richtwerte erfüllen bzw. welche baulichen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der Schallschutz-Anforderungen berücksichtigt werden müssen.

Hierfür wird i.a. eine Spezial-Software eingesetzt, welche die geometrischen Schall-Ausbreitungsbedingungen mittels eines 3-dimensionalen digitalen Schallausbreitungsmodells im Baugebiet wirklichkeitsnahe berücksichtigt und die zu erwartenden Schall-Immissionen an den maßgeblichen Aufpunkten (Fenster von Wohnhäusern) für die Tagzeit, sogen. Ruhezeiten sowie für die Nachtzeit exakt berechnet.
Die Ergebnisse können auch mittels Rasterlärmkarten veranschaulicht werden.
Alle wesentlichen Ergebnisse, Beurteilungen, Maßnahmen sowie die berücksichtigten Randbedingungen, Bestandsaufnahmen, etc. werden in einem schriftlichen Gutachten dokumentiert zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde.

Je nach Art der Emittenten und der speziellen örtlichen Situation werden folgende Planungsleistungen berücksichtigt:

 

Exakte Definition der Sollanforderungen; ggfs Diskussion und Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.

Erfassung der Anlagenemissionen.
Ermittlung der Geräusch-Charakteristika (Schall-Leistung, Frequenz, Geräuschdynamik, etc.) der maßgeblichen Anlagen anhand von Herstellerangaben, Planungsunterlagen, vorliegenden Messprotokollen, fachtechnischen Untersuchungen oder durch eigene Messungen an gleichen oder gleichartigen Anlagen. V.g. gilt entsprechend für sonstige Geräuschquellen wie z.B. Nutzerlärm, den anlagenbezogenen Kfz- bzw. Parkverkehr, etc.

Erfassung der Geräuschvorbelastung hinsichtlich der Ausschöpfung des sonst anzusetzenden Kontigentierungsabzuges bzw. wegen einer evtl. Überdeckung des Anlagengeräusches z.B. durch den bereits vorherrschenden Straßenverkehrslärm.

Berücksichtigung der Abstrahlungs- und Ausbreitungsbedingungen, insbesondere durch den Einfluss von schallreflektierenden, dämmenden und absorbierenden Bauteilen.

Erstellung eines digitalen, 3-dimensionalen Schallausbreitungsmodells.

Überprüfung auf Einhaltung der Sollanforderungen bzw. Ausweisung der notwendigen Schallpegelminderungen.

Planung von notwendigen Schallschutzmaßnahmen durch

  • primäre Maßnahmen an den Anlagen selbst, z.B. Drehzahlveränderungen, Maschinenversteifung, Entdröhnung, etc.,
  • sekundäre Maßnahmen an den Anlagenkomponenten durch Verwendung von Schalldämpfern, Kapseln, Schallschirmen, etc.
  • bauliche Schallschutzmaßnahmen durch den Einsatz geeigneter schalldämmender bzw. schalldämpfender Bauteile
  • organisatorische Maßnahmen durch die Wahl eines akustisch günstigeren Aufstellortes bzw. durch die Festlegung spezieller Nutzungszeiten unter Anwendung der maßgeblichen Beurteilungsvorschriften.

Baubegleitende Beratung. Nach der Festlegung eines Schallschutzkonzeptes erfolgt eine baubegleitende Beratung des Planungsteams zu konstruktiven und materialspezifischen Fragen bis zur Ausführungsreife der betroffenen Bauteile.

Mitwirkung bei der Erstellung der Ausschreibung der emittierenden Anlagen selbst bzw. der Bauteile mit Schallschutzanforderungen, insbesondere auch Definitionen von eindeutigen Gewährleistungsbedingungen.

Unterstützung der örtlichen Bauleitung. Als Erfolgskontrolle erfolgt eine informatorische Überprüfung der Grenzwerte bzw. eine schallschutztechnische Abnahme durch örtliche messtechnische Überprüfungen mit der Erstellung eines Schlussberichtes.